Zuschüsse für energieintensive Unternehmen

03. Oktober 2022

Der dramatische Anstieg bei den Energiekosten stellt fast alle Unternehmen vor massive Kostensteigerungen. Eine teilweise Abfederung sollen die Maßnahmen aus dem bereits beschlossenem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz - UEZG - bringen. Ziel ist die Unterstützung von "energieintensiven Unternehmen". Als solche gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- oder Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen.

Unter "Produktionswert" ist der Umsatz, bereinigt um Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf, zu verstehen. Es handelt sich somit um eine Art "Rohertrag". Erste Details zu den antragsberechtigten Unternehmen aus der Förderungsrichtlinie sind bereits bekannt.

Die Förderung richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Nicht förderungsfähig sind energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion. Die Förderung ist auch an die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen geknüpft. So ist vorgesehen, dass bis zum 31.03.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden müssen, um die Förderung erhalten zu können.

Gefördert werden Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Strom, Treibstoffen und Gas bis maximal 400.000 € pro Unternehmen. Abhängig von der Betroffenheit und der Branche des betreffenden Unternehmens kann die Förderung für Strom und Erdgas auch höher ausfallen. Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sind dabei eine Voraussetzung. Die Förderungen beziehen sich auf Energieaufwendungen, die im Zeitraum zwischen 1. Februar 2022 und 30. September 2022 anfallen.

Mit der Abwicklung der Zuschüsse wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt. Bis 31.10.2022 wurden vom AWS noch keine Richtlinien veröffentlicht - lediglich eine "Medieninformation" mit den wesentlichen Eckpunkten des Energiekostenzuschusses. Als vorbereitende Maßnahme können wir Ihnen derzeit nur die Registrierung beim AWS empfehlen (falls diese noch nicht vorhanden sein sollte) sowie die Bereithaltung sämtlicher Belege über Energiekosten (Stromabrechnungen des Vorjahres sowie des laufenden Jahres, Öl- und Gasrechnungen, Treibstoffrechnungen, etc), um für die Freischaltung des Energiekostenzuschusses als Förderantrag gerüstet zu sein. Wir werden Sie über weitere Details auf dem Laufenden halten.