Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Das Ergebnis eines abgelaufenen Geschäftsjahres wird im Jahresabschluss und den daraus abzuleitenden Steuererklärungen abgebildet. Die dafür anzuwendenden Gesetze sehen diverse Wahlrechte vor, die wir nach den individuellen Gegebenheiten auch nützen (Bilanz- und Steuerpolitik). Es ist aber zu beachten, dass nach Ablauf eines Geschäftsjahres nur mehr begrenzte Möglichkeiten bestehen, steueroptimale Maßnahmen und Wahlrechte umzusetzen, weshalb wir Ihnen auch frühzeitige Planung und Gestaltung anbieten. Neben der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen stehen wir Ihnen in allen steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten – auch gegenüber Behörden – zur Seite.

Gerne erstellen wir für Sie auch Planungsrechnungen (zB für Banken), um mit entsprechenden Maßnahmen ein optimales Ergebnis zu erreichen.


Unsere Leistungen im Bereich "Jahresabschlüsse & Steuererklärungen"

  • Erstellung von Überschussrechnungen, Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen und Jahresabschlüssen mit Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach UGB und Steuerrecht unter individueller Ausnutzung von zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Elektronische Übermittlung an das Firmenbuch
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Berechnung der Personalrückstellungen
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • ausführliches Bilanzgespräch
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Fristenüberwachung
  • Ausarbeiten von Berufungen
  • Erstellen von steuerlichen Gutachten
  • laufender Support per Telefon und E-Mail zu steuerlichen Rechtsfragen
  • eBT (elektronischer Bilanzdatentransfer)
  • Optimierung des Jahresabschlusses in Hinblick auf Bankenrating
  • Ausarbeitung von Pensionszusagen
  • Unternehmensbewertungen
  • Beratung bei Kauf/Verkauf von Unternehmen