Coronavirus - Hilfen für Unternehmer

13. März 2020

Aufgrund des Coronavirus sind zahlreiche Betriebe von Einschränkungen und Schließungen betroffen. Einzelne Hilfsangebote wurden für bestimmte Branchen bzw durch bestimmte Rechtsträger (ÖGK, SVS, AWS, KGG, WKÖ) bereits beschlossen.

Die WKO hat für weiterführende Informationen folgende Seite eingerichtet:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskamme...

https://news.wko.at/news/oberoesterreich/Corona-Hilfe:-WKOOe-ServiceCent...

Hilfsangebote zu Finanzierung und Liquidität

aws-Überbrückungsgarantie für Klein- und Mittelbetriebe

Von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die aws- Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der „Coronavirus-Krise“ gestartet.
Mit diesem Programm wird gezielt klein- und mittelständischen Unternehmen unter die Arme gegriffen. Informationen dazu unter
aws.at/aws-garantien-fuer-ueberbrueckungsgarantien/

Überbrückungsfinanzierung durch Ausweitung von Kreditgarantien

Die Oberösterreichische Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. (KGG) und das Land OÖ arbeiten intensiv daran, die Mittel für Kreditgarantien aufzustocken. Damit soll ermöglicht werden, dass Geschäftsbanken den Betrieben auf breiter Basis benötigte Überbrückungskredite zur Verfügung stellen können.

Soforthilfe für Tourismusbetriebe

Die Bundesregierung stellt als Soforthilfe für den heimischen Tourismus Überbrückungsfinanzierungen bereit. Die entsprechenden Formulare für Ansuchen sind auf der Homepage der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank unter oeht.at zu finden bzw. können über die hotline@oeht.at angefordert werden.

Bankgarantien - Information aus dem Raiffeisensektor

Die Auswirkungen der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund des Corona-Viruses sind für viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen spürbar. Die österreichische Bundesregierung stellt nun Finanzmittel zur Verfügung, um Überbrückungsfinanzierungen für gesunde Unternehmen zu erleichtern, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigt ist.

Konkret wird eine Garantie bis max. 80 % für einen Kredit der Hausbank übernommen. Klein- und Mittelbetriebe können bereits einen Antrag stellen. Für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft steht die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Verfügung. Alle anderen Branchen können das Austria Wirtschaftsservice (aws) als Fördergeber ansprechen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Bankbetreuer.

SVS unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung von Beiträgen

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall eine Stundung der Beiträge, eine Ratenzahlung der Beiträge, eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage oder eine gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen. Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann Online unter svs.at/formulare beantragt werden. Gerne Übernehmen diese Anträge wir für Sie. Bitte melden Sie sich bei Ihren zuständigen Steuersachbearbeitern, um die entsprechenden Maßnahmen vorab zu besprechen und koordiniert vorzugehen!

ÖGK - Erleichterungen für Dienstgeber bei Meldeverpätungen und Zahlungsschwierigkeiten

Nachsicht bei Säumniszuschlägen
Corona-bedingte Meldeverspätungen können auf Antrag nachgesehen werden.

Stundung und Ratenbewilligung
Bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen wird die maximale Stundungsdauer von ein auf drei Monate verlängert, die maximale Ratendauer von 12 Monaten auf 18 Monate.

Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen
Bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen können im Einzelfall Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind nicht erforderlich.

WKOÖ - Grundumlagenstundung

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich wird aufgrund der aktuellen Situation Betriebe finanziell entlasten und vorläufig keine Grundumlagen vorschreiben.

BMF - Information zu Vorauszahlungen, Raten, Stundungen und Säumniszuschlägen

Wenn es aufgrund der Corona-Virus-Situation zu Ertragseinbußen und damit einhergehenden Liquiditätsengpässen kommt, können auf Antrag entsprechende Erleichterungen im Hinblick auf Einkommensteuervorauszahlungen und die Entrichtung laufender Abgaben erwirkt werden. Dies geschieht immer auf Antrag und muss nachweislich mit der Corona-Virus-Situation in Zusammenhang stehen. Diese Maßnahmen können ab Mitte März gesetzt werden. Für Abgaben, welche zum 16.03.2020 fällig sind, gilt diese Bestimmung nicht, da es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Beeinträchtigungen gab. Wir stellen die entsprechenden Anträge für Sie und stimmen uns mit Ihnen diesbezüglich ab.