Meldungen Register der wirtschaftlichen Eigentümer - Checken der Databoxen
Das Finanzministerium als Registerbehörde hat darüber informiert, dass bei Rechtsträgern (GmbHs, KG, etc) ein hoher Anteil an offenen Meldungen an das Register besteht. Die Erinnerungsschreiben wurden in die Databox zugestellt (dargestellt als: WIEREGER Androhung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG). Die Zwangsstrafen werden im System als „WIEREGZO Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG" dargestellt.
Das Finanzministerium empfiehlt daher, dass alle Rechtsträger zur Sicherheit in den Databoxen nachsehen, ob sich darin eine Androhung einer Zwangsstrafe befindet und Meldungen an das Register noch nicht durchgeführt wurde. Offene Meldungen sollten umgehend nachgeholt werden.
Sollten Sie von einer derartigen Zwangsstrafenandrohung betroffen sein, ersuchen wir um umgehende Mitteilung. Wir werden uns um alle weiteren Schritte kümmern!