11. März 2015

Seit 1.1.2015 gelten erweiterte Meldepflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen, die auch eine Dienstleistungserbringung an inländische Dienstleistungsempfänger betreffen können (Meldepflichten nach § 17 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz).

Weiters wird die Bestellung von „verantwortlichen Beauftragten“ nach § 9 Abs 2 und 3 Verwaltungsstrafgesetz, die eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung
im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eines inländischen Unternehmens übernehmen (§ 7j AVRAG, § 28a AuslBG), nun erst nach schriftlicher Meldung an die Behörde (Zentralen Koordinationsstelle des BMF) rechtswirksam.

Mehr Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html

Weiters möchten wir auf folgende ältere Informationen zur Mitarbeiterentsendung verweisen: