Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ab Juni 2014

28. März 2014

Bei der Neuregelung der Grunderwerbsteuer ist erfreulicherweise den Vorschlägen der KWT gefolgt und an die (bereits bewährten) Regelungen der Grundbuchseintragungsgebühr angeknüpft worden. Demnach soll bei Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie (Erbschaft, Schenkung und auch Verkauf) der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die GrESt herangezogen werden, ebenso bei Anteilsvereinigungen und beim Übergang aller Anteile. Bei Grundstücksübertragungen in der Landwirtschaft ist der einfache Einheitswert Bemessungsgrundlage.
Der bisher geltende Steuerfreibetrag des GrEStG iHv EUR 365.000 bei altersbedingter Betriebsübergabe soll bestehen bleiben.
Der Gesetzesentwurf trägt einerseits zur Verwaltungsvereinfachung durch die einheitliche Bemessungsgrundlage bei Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer bei und andererseits zur Ersparnis unnötiger Kosten, weil die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Grundstücksübertragungen im Familienverband nicht erforderlich sein wird.

Der der genaue Gesetzeswortlaut findet sich im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2014 unter
https://www.bmf.gv.at/steuern/Budgetbegleitgesetz-2014.html