Klienteninfo 02/2020
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
In den letzten Tagen wurden auf unserer Website Infos zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt:
Inhaltsverzeichnis:
- Steuerliche Änderungen durch das neue Regierungsprogramm
- Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
- Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden
- Über- und Doppelzahlungen in der Umsatzsteuer
- BFG zur steuerlichen Anerkennung von Darlehen im Konzern
- Verschärfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020