BMF - Liste der Scheinunternehmen gemäß § 9 SBBG

27. April 2017

Die vom BMF ab 2016 geführte Liste über rechtskräftig festgestellte Scheinunternehmen wird laufend aktualisiert und ist unter folgendem Link abrufbar: https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/

Diese Liste dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll sie vor möglichen Haftungen für Entgelte iSd § 9 SBBG schützen. Demnach haftet der Auftrag gebende Unternehmer subsidiär für die Arbeitsentgelte der im Rahmen seiner Beauftragung beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.