Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.09.2016

16. September 2016

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 per 30.09.2016 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG). Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Mit der elektronischen Einreichung sind Gebühren verbunden, welche wir als Einreicher für Sie zunächst übernehmen und an Sie mit der Honorarnote für den Jahresabschluss weiterverrechnen. Weiters fallen für die Veröffentlichung der Einreichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Gebühren an, welche Ihnen direkt von der Wiener Zeitung verrechnet werden. Alle anderen Zahlungsaufforderungen, welche nach außen den Anschein erwecken, mit Eintragungen im Firmenbuch in Zusammenhang zu stehen, werden meist in betrügerischer Absicht versendet. Bitte bezahlen Sie diese Rechnungen nicht und leiten Sie uns derartige Schreiben im Zweifelsfall weiter.

Bei nicht ordnungsgemäßer und somit auch bei verspäteter Einreichung drohen Zwangsstrafen. Die Strafen bei verspäteter Einreichung betreffen die Gesellschaft und den Geschäftsführer/Vorstand selbst. Beginnend bei 700 € für jeden Geschäftsführer/Vorstand kommt es bei kleinen Kapitalgesellschaften alle zwei Monate wieder zu einer Strafe von 700 €, wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen 2.100 € zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar 4.200 €.